Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Dienstag, dem 27.10.2020 um 19.00 Uhr findet in Mehren, Bürgerhaus „Alte Schule“, eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Bürgerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01. September 2020
3. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2021
4. Beratung und Beschlussfassung über den Neubau eines Antennenmastes mit Technikstellfäche auf dem Nast
5. Überarbeitung der Friedhofsatzung
6. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Mathias Mehren zur Erweiterung des Baugebiets „Auf der Acht“
7. Informationen durch den Ortsbürgermeister
8. Verschiedenes
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Bauanträge
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
Ortsgemeinderatssitzung Mehren, 27.10.2020
Die Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung am 01.09.2020 finden Sie HIER
TOP 1: Bürgerfragestunde:
Eine Bürgerin wollte eine Frage zum TOP 4 (Funkmast) stellen. OB Umbach stellt fest, dass Fragen zu einem TO-Punkt der Sitzung sind nicht zulässig seien. Darauf stellt die grüne Fraktion den Antrag auf Unterbrechung der Sitzung, um die Anhörung der Bürgerin zum Thema „Funkmast“ zu ermöglichen. Dem Antrag wird mehrheitlich stattgegeben. Die Bürgerin führt aus – Fragen: „Wurde eine rechtliche Prüfung vorgenommen? Wurden alternative Standorte geprüft?“ OB Umbach: Der Gang zum Kreisrechtsausschuss wurde beantragt. Bürger Neis erläutert die rechtlichen Hintergründe („Priviligiertes Bauvorhaben“). Wiedereröffnung der Sitzung.
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01. September 2020
Änderungsantrag zum Protokoll: (Neis, Fraktion Grüne)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Text zu Top 3 im letzten Absatz zu ändern:
Der Satz: „Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die …..“
Soll geändert werden in:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vergabe durch die Ortsgemeinde von 34.000,00 € an die Firma Leo Thiesgen unter der Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter beschlossen hat. Das Abstimmungsergebnis im Haupt- und Finanzausschuss war: 6 ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 0 nein-Stimmen. Daraufhin hat der Ortsbürgermeister die Geräte bei der Firma Thiesgen beauftragt und am 01.09.2020 sind sie geliefert worden.
Das verdeutlicht, dass KEIN Beschluss des Rates vorliegt! Weiterhin gab es einen Hinweis auf die fehlenden Aussage, welches Angebot angenommen wurde (S. 5). Die Änderungen werden übernommen und die Niederschrift wird einstimmig angenommen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2021
Vortrag des zuständigen Försters zum Zustand des Waldes. Die Lage ist bescheiden, im 3. Jahr in Folge herrscht extreme Trockenheit. Es gibt Probleme mit Windbruch und Käferbefall. 2019 erfolgte der Abschluss mit 58.000 € plus. Holz ist u.a auch durch Lockdown nicht mehr verkaufbar. Ab Mai wurde das Holz zu schlechtem Preis nach China verkauft. Bisher wird 900 m3 Fichte, es kommen noch 200 – 300 Festmeter dazu. Beim Laubholz (Einschlag von 2 Jahren) sind Erwartung für dieses Jahr: ein leichtes Plus.
Andere Gemeinden sind teilweise 6-stellig im Minus. Die weitere Entwicklung ist nicht einschätzbar. Eine Aufforstung in Autobahnnähe, 2 ha, ist zu 80% erfolgreich. Der Brennholzabsatz geht zurück, dieser war in Mehren schon immer bescheiden. Für Wiederaufforstung gibt es ab nächsten Jahr Fördermittel.
Abstimmung Wirtschaftsplan: einstimmig angenommen vom Rat und von Jagdvorstand. Ausgleichsmaßnahmen: Für Maßnahmen im Gewerbegebiet fehlen lt. Neis immer noch Ausgleichsmaßnahmen (hinsichtlich des Retentionsraum-Verlustes[1]).
Die Waldflächen ins Ökokonto einzubuchen als Ausgleichsmaßnahme macht keinen Sinn, da dann keine Holzwirtschaft mehr möglich wäre. Ausgleichsmaßnahmen im Wald sind nur sinnvoll laut Förster, wenn im Ort Ausgleichsbedarf ansteht.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Neubau eines Antennenmastes mit Technikstellfäche auf dem Nast.
Das Nutzungsgebühr-Angebot wurde erhöht, die Baumaßnahmen zum Wegausbau haben begonnen. Laut VG ist die Kreisverwaltung zuständig, diese weist darauf hin, das sei zulässig. Da eine Baugenehmigung vorliegt, darf auch der nötige Zuweg ausgebaut werden. Offenbar wurden dabei jedoch die Gemeindegrundstückgrenzen überschritten. Einer der Anlieger hat seine Grundstücksgrenzen frei gestellt, damit ist aktuell ein LKW-Verkehr nicht möglich. Den Rückbau müsse laut VG-Verwaltung Gemeinde übernehmen. Die VG wurde nicht über den Ausbau informiert.
Weiteres Vorgehen: Ortstermin, Verträge überprüfen, Forderung: keine Wegbaukosten für die Gemeinde.
Beschlussfassung: Der Mastbetreiber darf den vorhandenen, jetzt genutzten (untere) Weg in den vorhandenen Grenzen (!!) innerhalb der Gemeinde-Katasterfläche auf eignen Kosten auszubauen: Einstimmig bei einer Enthaltung.
Die Klage beim Kreisrechtsausschuss wird zurück gezogen: 7 ja, 3 nein, 3 Enth.
TOP 5 Überarbeitung der Friedhofsatzung:
Bisher steht auf S. 5, dass nur eine Leiche pro Reihengrab zulässig ist. Es wird der Änderungsvorschlag gemacht, auch Urnen als zulässig zu erklären, um weitere Bestattungen in eiunem Grab zuzulassen. Bezüglich der Anzahl Urnen pro Urnengrab, Rückbauten von Grabmäler, Rasengräber ist jeweils eine Klärung nötig. Es folgt der Vorschlag, die Satzung komplett zu überarbeiten und als neu einzustellen. Andernfalls wäre es bereits die 2. Änderung und führt so zu unnötiger Verwirrung der Bürger. Beträge sind von DM in € umwandeln, vorgeschlagen wird eine 1 : 1-UJmwanldung. Die neue Version wird auf dem Friedhof veröffentlicht. Abstimmung: einstimmig. Die Satzung muss in der geänderten Form erneut öffentlich bekannt gemacht werden.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Mathias Mehren zur Erweiterung des Baugebiets „Auf der Acht“
Baugebiet auf der Acht, Grundstückseigentümer Katholische Kirchengemeinde. Es wird die Frage gestellt, wer im Fall einer Ausweisung des Gebietes (Erweiterung des vorhandenen Gemeinde-Neubaugebietes) die Kosten der nötigen Erschließungsmaßnahmen trägt. Hinweis: Die Gemeinde fragte bei ursprünglichen Ausweisung des Neubaugebietes nach einem Kauf des Teil-Gebietes, das wurde damals von der Kirchengemeinde abschlägig beschieden.
In der VG gibt es einen Überhang an Bauplätzen. In Mehren gibt es auch freie Grundstücke. Die VG (H. Saxler als Gast anwesend) sieht derzeit keine Chance auf neue Baugrundstücke, da keine neuen Grundstücke erforderlich sind. Eine Kostenfrage ist derzeit nicht relevant. Falls der Bauträger (kath. Kirche) NICHT die Erschließungskosten übernimmt, müssten auch die anderen Anlieger (die von der zusätzlichen Erschließung profitieren) beteiligt werden.
Hinweis: Endgültige Straßenfertigstellung der Baustraße muss im Auge behalten werden, evtl. muss die Tragschicht erneuert werden, weil die bisherige nicht mehr verwendbar ist aufgrund des Alters.
Beschlussvorlage: Ortsgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und stellt fest, dass keine städtebauliche Erforderlichkeit vorliegt, weil noch genügend unbebaute Grundstücke vorhanden sind. Abstimmung: bei einer Gegenstimme angenommen.
TOP 7 Informationen durch den OB:
- Höhe der künftigen Umlage VG und Kreis,
- Storchenwiese, Fragen Neis: 34 Bäume? Es gab 34 Nachfragen, Platz für 34 Bäume ausreichend. Wer macht Baumpflege? Baumpate! Grundstückspflege: „Da fährt der Mulcher drüber, 1 Stunde Arbeit“. Bei 2 Gegenstimmen angenommen.
- Wahlvorstand Landrat: jeweils 5 Meldungen bei zwei Schichten.
- Fenstererneuerung Bürgerhaus,
- Umstellung auf LED, wird neu verhandelt, 39 Lampen 15.000 € (insgesamt 300), H. Schüller stellt Projekt vor, bei dem alle Lampen auf einmal ohne Kosten für die Gemeinde umgestellt werden. OB kennt diese Variante nicht und wird zur Prüfung aufgefordert.
- Information zum Glasfaserausbau / Außengehöfte
- PV auf Gemeindedächer, Antwort von Eegon steht aus. Weitere Angebote einholen,
- Stand Laterne bei Umbau Ärztehaus, soll an alten Standort, dabei kam zur Sprache, dass das Eigentum der Mauer wegen der anstehenden Kosten zu klären ist.
- Stühle Sitzungssaal, Vorschläge werden gezeigt
TOP 8 Verschiedenes: nichts
[1] Retentionsraum = [ungenutzte] Fläche, die bei Hochwasser eines Flusses überflutet wird und so ein zu starkes Ansteigen des Wassers verhindert
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